In der Satzung steht dazu folgendes:
§ 13 Ordentliche Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
2. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die Bekanntgabe des Termins erfolgt durch Veröffentlichung im Donaukurier unter Einhaltung einer Frist von mindestens 6 Wochen. Die Einladung der Mitglieder erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung im Donaukurier unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen. Ergänzend können die Mitglieder ebenfalls schriftlich oder per E-Mail eingeladen werden.
Die Antwort zu deiner Frage habe ich unterstrichen.