• Hi Folks!

    Die Termine für die Vorbereitung der 2.Mannschaft sind jetzt bekannt. Der Aufstieg in die Regionalliga ist das angepeilte Ziel, weil aufgrund der vielen Insolvenzen der FC Ingolstadt wohl der einzige Verein aus Bayern sein wird, der eine Lizenz beantragen wird für die RL-Süd. Wäre auch nicht verkehrt, aber dann ist wohl aber auch klar, dass wir für die U23 Spieler holen müssen, die Potential für die 2.Bundesliga auch entwickeln können. Ein Leistungszentrum muss der FC Ingolstadt sogar per Lizenzverein-Statut gründen! Unseres gibt es wohl nur auf dem Papier oder weil der FCI erst wieder aufgestiegen ist.

    Der DFB verlangt von den Lizenzvereinen die zielgerichtete Ausbildung von Fußballern, weil ansonsten Lizenzvereine nur Söldner verpflichten würden. Das Fehlen des Leistungszentrum in IN ist auch das Hauptproblem. Ich würde es mal andersherum sagen: bevor der FC in der 2.BL Fuß fassen kann hätte er zuerst das Leistungszentrum aufbauen müssen. Die TSG Hoffenheim hat diese schon zu Oberliga BaWü-Zeiten gehabt und vorangetrieben. Der Aufbau eines Leistungszentrums ist auch nicht einfach, und ich glaube auch, dass der FCI mit der aktuellen Personaldecke dieses auch nicht packt.

    • 29.01.2011 um 15 Uhr gegen den Landesligisten SSV Jahn Regensburg II (voraussichtlich auf dem Kunstrasenplatz am Sportpark)
    • 01.02.2011 (18.30 Uhr) bei den Amateuren von Greuther Fürth
    • 05.02.2011 (14.15 Uhr) bei den Nürnberger Amateuren
    • 12.02.2011 (15 Uhr) zu Hause gegen die zweite Mannschaft des FC Augsburg.
    • 26.02.2011 SV Heimstetten (Uhrzeit und Spielort noch unbekannt)

    Blutgrätsche: Weißt noch wo wir über das Aufstiegsrecht geredet haben und wir über den Vierplatzierten geredet haben? Das steht in der Spielordnung des BFV drin: Spielordnung

    Zitat

    § 16 Allgemeine Vorschriften
    (1) Meister haben grundsätzlich Aufstiegsrecht. Der nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Verein (bis einschließlich des Tabellenvierten) aller Spielgruppen der Herren (ausgenommen Bayernliga) hat ebenfalls Aufstiegsrecht. Dieses kann entweder durch automatischen Aufstieg oder durch Teilnahme an Entscheidungsspielen wahrgenommen werden.

  • Cool, schön ein paar Infos über unsere Bayernliga-Truppe zu haben. Könntest du eventuell dann auch die Ergebnisse posten falls du sie weißt und falls sie nicht auf der Homepage stehen?

    Bezüglich des Aufstiegs habe ich dann auch noch zwei Fragen:
    Du schreibst, dass wir die einzigen wären die die Lizenz beantragen würden. Auf Bayliga.de stand vor drei Wochen oder so, dass es auf einen Aufstiegszweikampf zwischen Haching II und uns rauslaufen würde. Hat Haching nun zurückgezogen?
    Und zweitens frag ich mich jetzt bis wie weit tatsächlich der Aufstieg möglich wäre. Meine Infos waren auch, dass es bis zum Viertpatzierten möglich wäre.
    Jetzt zitierst du ja folgendes: "(bis einschließlich des Tabellenvierten) aller Spielgruppen der Herren (ausgenommen Bayernliga)".
    Bayernliga ist somit ausgenommen? Wie sieht es denn da jetzt genau aus?

    • Offizieller Beitrag

    1. Unterhaching
    Ob Unterhaching die Lizenz beantragt hat oder dies tatsächlich noch tun wird, weiß ich nicht. Nicht unerheblich finde ich die Mehrkosten in der RL gegenüber der BYL, die Hachinger Veranwortlichen aber wohl nicht ganz so. Im Dezember äußerten sie sich deutlich, dass sie die Regionalliga wagen wollen.

    "Ruben Stark (Pressesprecher SpVgg Unterhaching): Unsere zweite Mannschaft hat bisher eine sehr starke Runde gespielt. Trainer Harry Deutinger und Assistent Florian Stenzel haben eine hervorragende Leistung abgeliefert. Der Aufstieg ist keine Pflicht, da die Mannschaft sehr, sehr jung aufgestellt ist, aber für die Entwicklung der einzelnen Spieler wäre ein Aufstieg wünschenswert. Wie gesagt, wir haben einen anderen Fokus, aber wenn die Deutinger-Elf aufsteigen würde, würden wir uns dem Aufstieg stellen. (..) Wir könnten die Auflagen in der Regionalliga erfüllen, da die zweite Mannschaft dann im Hachinger Sportpark auflaufen würde. Die finanziellen Mehraufwendungen würden sich etwas abfedern lassen, da wir ja auch – weil unsere erste Mannschaft nicht in der ersten und zweiten Liga vertreten ist - etwas Fernsehgelder bekommen würden. Wir beantragen die Lizenz, aber dieses Thema würde erst im Fokus stehen, wenn wir in der Rückrunde immer noch genauso gut dastehen würden." (http://www.fussball-vorort.de/bayernliga/reg…in-1031434.html)

    2. Aufstiegsrecht bis einschl. zum Tabellenvierten
    Das hatte ich auch so gelesen und war mir sicher, dass dies auch für die BYL gültig sei. So wie es Commando allerdings schon damals im Kopf hatte und er dies ja jetzt auch belegt hat, verhält es sich tatsächlich aber folgendermaßen:
    Wir steigen auf, wenn wir vor Erlangen und Unterhaching II landen, unabhängig vom Tabellenplatz! Diese Viertplatzierten-Regelung gilt für alle anderen Oberligen, nur nicht für die Bayernliga. Commando hatte damals schon ne Begründung, warum dies so ist, die habe ich aber mittlerweile leider wieder vergessen (man kann sich ja nicht alles merken ;)). Sicherlich liefert er sie baldigst...

    Shame on me...

  • Danke für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.
    Und ich denke auch, dass Haching sich da mit den Kosten echt ein wenig verspekuliert. Die häufigen Insolvenzen in der Regionalliga sprechen ja schon für sich und was ich so gehört habe steht Haching ja jetzt auch nicht so rosig da.
    Vielleicht handelt es sich ja auch nur um eine "pro-forma-Aussage" damit die Mannschaft nicht zu lasch in die Rückrunde geht...

    Ach ja, deine Aussagen bezüglich des Aufstiegsrechts verstehe ich so:
    Dass wir lediglich vor Haching und Erlangen landen müssen heißt doch, dass:
    a) nur diese Mannschaften die Lizenz beantragt haben oder beantragen werden.
    b) jeder Platz in der Bayernliga zum Aufstieg berechtigt (Abstiegsplätz mal ausgenommen?)

  • Blutgrätsche+hansi:

    Jetzt muss ich euch doch glatt was erzählen: Ich Hammel habe mein eigenes Zitat nicht gelesen. Den Zusatz "(außer Bayernliga)" hatte ich voll übersehen! Wollte eigentlich mit dem Auszug aus der Spielordnung eigentlich die Behauptung hinsichtlich "nur bis Platz ist Aufstiegsrecht" belegen. Allerdings kenne ich den Fall aus der Oberliga Hamburg, dass St.Pauli II im Jahr 2009 auf dem 5.Platz landete und in die RL-Nord aufstieg!

    Jetzt gebt mal Obacht was da der Fall ist. Die Aufstiegsregelung in die RL-Süd ist vom Süddeutschen FV geregelt, welcher "sanctioning body" der RL Süd ist. In der Spielordnung des SFV steht:

    [§6] Spielordnung SFV

    Zitat

    2. Entfällt das Recht zum Aufstieg in die Regionalliga für einen Meister u.a., weil er bereits mit einer Mannschaft dieses Vereins oder seiner Tochtergesellschaft am Spielbetrieb der Regionalliga des kommenden Spieljahres teilnimmt, weil er sich nicht formgerecht um die Zulassung zur Regionalliga bewirbt oder auf sein Aufstiegsrecht verzichtet, weil seine fehlende wirtschaftliche oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit nach dem DFB-Statut für die 3. Liga und die Regionalliga und den dazu vom DFB-Präsidium erlassenen Richtlinien festgestellt wurde, so rückt an seiner Stelle aus der betreffenden Oberliga der jeweils nach sportlichen Gesichtspunkten nächste aufstiegsberechtigte Verein bis zum vierten Tabellenplatz nach.

    Im Endeffekt tut der BFV aus seiner Spielordnung nur die Aufstiegsregelung zur RL-Süd ausklammern. Sie ist in der Spielordnung des SFV erwähnt, weil die eben als eigene Veranstaltung darüber entscheiden wer/wie/wann aufsteigen soll. Andererseits machen wir uns nix vor ist der SFV eine Marionette vom BFV! Der BFV ist Mitglied und hat die zwei Badenser Verbände, den Württemberger FV und Hessen noch mit drin.

    UND JETZT NOCH EINE INTERESSANTE INFO!

    [§3] Spielordnung SFV

    Zitat

    3. Kann eine der drei Oberligen im SFV keinen Aufsteiger gemäß Ziffer 2. benennen, so rückt ein Verein aus einer der beiden anderen Oberligen nach. Entscheidend für die Reihenfolge des Nachrückens ist a) die bessere Platzierung innerhalb einer Oberliga b bei gleicher Platzierung die bessere Platzziffer einer Rangliste, die sich nach der Zahl der Herrenmannschaften (ausgenommen AH-Mannschaften) bestimmt, die dem Landesverband bzw. den Landesverbänden angehören, die eine jeweilige Oberliga bilden. Maßgebend sind die Zahlen der offiziellen DFB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar des betreffenden Jahres.

    Was will des na heißen? Es gibt eine gute Möglichkeit, dass aus Bayern zwei Mannschaften aufsteigen! Schaut man sich mal die Aufstiegsberechtigten in der Oberliga Südwest, Hessen und Ba-Wü, dann befinden sich dort Fußballvereine wie FK Pirmasens, Baunatal, Alzenau etc. Alzenau hatte ja auch wegen wirtschaftlicher Probleme die Regionalliga nicht halten können. In der Hessenliga könnte mit den Offenbacher Kickers II evtl. eine Mannschaft den vierten Platz holen, die doch aufsteigen könnte. In Baden-Württemberg sind die Stuttgarter Kickers II aktuell 4.Platzierter aber die habe ich hinsichtlich RL-Aufstieg nicht der Rechnung, wenn man sich deren Finanzen mal anschaut.

    Man darf gespannt sein! Wäre echt kurios, wenn Ingolstadt2 und Haching2 gemeinsam in die RL aufsteigen.