- Offizieller Beitrag
34. Spieltag
Voith-Arena (Heidenheim)
15:30 Uhr
Sonntag - 19.05.2019
1. Informationen zum Gästeblock
Der ausgewiesene Block für die Gästefans befinden sich auf der Westtribüne des Stadions. Block E1 (Stehplätze) und Block E2 (Sitzplätze). Im Stehplatzbereich stehen 1200 Plätze und im Sitzplatzbereich 329 Plätze zur Verfügung.
Beachtet bitte, dass der Bereich der Edelmann Group Osttribüne der Heimbereich des 1. FC Heidenheim 1846 ist. Dort ist es unerwünscht, Farben und Fanartikel der Gastmannschaft zu tragen, verbale Äußerungen zu tätigen oder provozierend aufzutreten. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, bei möglichen Vorfällen einzuschreiten und Zuschauer aus diesem Bereich zu entfernen. Dasselbe trifft auch auf den Familienblock zu.
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4. Anfahrt
Achtung, Umweltzone! Seit dem 1. Januar 2012 besteht in Heidenheim die Umweltzone. Danach gilt für die Stadt Heidenheim eine Umweltzone mit Fahrverboten für Kraftfahrzeuge ohne bzw. mit roter Umweltplakette. Seit dem 1. Januar 2013 gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette.
Alle Informationen zum jeweiligen Gästeparkplatz, Parkplatz für Reisebusse etc. entnehmen Sie bitte der jeweiligen Faninformation, welche Euer Verein kommuniziert!
5. Fanutensilien & Gegenstände
In der Regel fragt Eure Fanbetreuung bei uns an, welche Fanutensilien und Gegenstände (Fahnen, große Schwenkfahnen, Doppelhalter, Banner, Trommeln, Megaphone, etc.) für Euren Besuch gewünscht sind. Nach Absprache mit unserem Sicherheitsbeauftragten und uns, der Fanbetreuung, stimmen wir den angefragten Utensilien zu oder behalten uns das Recht vor, aufgrund vorheriger Erfahrungen einzelne Gegenstände abzulehnen. Wir sind grundsätzlich darum bemüht, Euch so viele Fanutensilien wie möglich zu gestatten. Dennoch hängt dies auch von der Ausgangslage vor dem Spiel und vor allem von Eurem Verhalten während der vergangenen Spiele ab. Die anschließende Faninfo erhält Eure Fanbetreuung und setzt Euch darüber in Kenntnis. Grundsätzlich gibt es jedoch einige Punkte, die wir Euch vorab aufgrund der Stadionverordnung bekannt geben können.