Folgende Satzungsänderung soll bechlossen werden als Vorschlag der "Satzungskommision" (Rot(weis markiert):
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.
Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins das Recht, an
dem Vereinsleben und den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen
des Vereins zu benutzen.
2.
Volljährige Mitglieder haben In der Mitgliederversammlung Stimmrecht. Nicht volljährige
Mitglieder können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen, haben jedoch kein
Stimmrecht. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung steht nur Mitgliedern zu, die dem
Verein mindestens seit dem Tag der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung
ununterbrochen angehören.
Da versucht wohl jemand spontane Eintritte zu vermeiden um Wahlbeeinflussungen zu verhindern. Aber das herran karren von Mitgliedern mit Bussen bleibt wohl erlaubt anscheinend. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Ich glaube ich spare mir den Termin! Man kann bei dem ganzen schon resignieren:.