Den Passus mit der freien Meinungsäußerung sollten sich viele in unserem Land mal etwas genauer zu Gemüte führen. Vllt. könnten Sie dann noch den Begriff "Anstand,Respekt usw." hinzufügen, damit etwas Vernünftiges dabei herauskommt.
Und bei sachlicher Kritik handelt es sich wieder um etwas anderes ...
,,,, aber es ging mir ja jetzt um die Äusserung dieses Herren. So wie die im DK dargestellt durch Artikel 5 des GG eigentlich abgedeckt sind. Eine Wertung der Aussage sollte das nicht darstellen. Interessant wäre, ob er seinen Wehrdienst geleistet hat, oder ob er sich freigekauft hat.
Er hätte ja jetzt dann Zeit ich auch militärisch zu angagieren.