Bei röhl stand mal angeblich im Raum das die Weiterverkaufsklausel von ~10% anscheinend schon an Freiburg verkauft wurde.. Aber trotzdem sollte die ausbildungsentschädigung gut kohle bringen bei einem Verkauf von 25 Mio an Everton..
Von der 10% Weiterverkaufsklausel wusste ich garnichts. Dennoch habe ich gelesen, wenn Spieler International Verkauft werden ist eine Ausbildungsentschädigung von 5% Pflicht und das gilt nicht nur beim 1. Wechsel sondern immer. Das beste wäre also für uns, wenn Röhl nach der eher schwachen Saison bei Everton nächstes Jahr wieder für eine satte Ablöse wechseln würde. Die Frage ist nur was „international bedeutet“ bedeutet das auch innerhalb eines anderen Landes, was nicht sein Geburts-Land ist? Also z.b ein Wechsel innerhalb der Premier League? Falls also Spieler wie Keidel (dem sein Marktwert drastisch gestiegen ist) auch noch International wechseln würden wir auch noch eine Entschädigung erhalten.